Hier finden sie uns

Bürozeiten

 

Montag bis Donnerstag

15.30 - 18.30 Uhr

Freitag nach Vereinbarung

 

 

Theorieunterricht:

Dienstag und Donnerstag

18.30 - 20.00 Uhr 

Nach Terminvereinbarung

  

Fahrstunden individuell

nach Vereinbarung

Burgtor Fahrschule



seit dem 01.07.12

 

Am Neuhof 1

23558 Lübeck



Ecke Ziegelstraße ….. neben der Sparkasse

gegenüber des Burckhardt Gymnasiums!!

 

Telefon:                                     0451- 33035

Fax : 0451- 47978833

 

info@burgtor-fahrschule.de

 

Leistungen

 

 

Leistungen bei Burgtor Fahrschule

Wir bieten unseren Fahrschülern eine gute und solide Ausbildung in den Klassen B, BF17, B96, BE, A, A1, A2,B 196, AM, Mofa und Auffrischungskurse für Wiedereinstieger zu fairen Konditionen. Die langjährige Berufserfahrung unserer freundlichen Fahrlehrer macht das Lernen besonders einfach und unterstützt die Fahrschüler auf dem Weg

zum Führerschein.

 

Bei der Vorbereitung stehen wir zur Seite und beantworten selbstverständlich gerne alle offenen Fragen. Nicht drängen oder unter Druck setzen lassen: durch unsere individuelle Ausbildung und bei konzentriertem Lernverhalten muss niemand Angst vor den Prüfungen haben.

 

Informationen gibt es direkt in unserer Fahrschule.

Wir beraten fachkundig und kompetent!

 

Der Führerschein

hier: Änderungen des Führerscheinformats, der Gültigkeit sowie modifizierte Sicherheitsmerkmale.

 

Im Jahr 2013 wurde der neue EU-Führerschein in allen Mitgliedsstaaten eingeführt.

Die Einführung der EU-Fahrerlaubnis in Kartenform soll die Vielzahl der Führer-scheinarten reduzieren. Der neue EU-Führerschein in Scheckkartenformat soll mehr Übersichtlichkeit, einen erhöhten Schutz vor Fälschungen bieten sowie den Führerscheintourismus innerhalb der EU unterbinden. Somit können sich alle Führerschein-Besitzer in der EU mit einem einheitlichen Führerschein ausweisen.

 

Gültigkeit des Führerscheins ab 2013:

Die Gültigkeit des neuen Führerscheins ist zukünftig begrenzt, d. h. der neue Führerschein ist nicht mehr lebenslang gültig, er muss nach 15 Jahren erneuert werden. Dazu ist lediglich ein Antrag mit neuem Lichtbild

bei der zuständigen Führerscheinstelle notwendig. Eine Gesundheitsprüfung oder gar eine Wiederholung der Fahrprüfung sieht der Gesetzgeber in Deutschland nicht vor.

Dies gilt für alle PKW-Fahrerlaubnisklassen.

 

Die LKW- und Bus-Führerscheine haben weiterhin eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Die alten Führerscheine müssen nicht, können aber freiwillig umgetauscht werden.

Die alten Dokumente bleiben bis zum 19. Januar 2033 gültig. Der Führerschein-Austausch zwingt uns nicht, eine erneute Fahrprüfung abzulegen.

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