Wer sich für unsere Fahrschule entschieden hat, muss schnell den Führerscheinantrag beim zuständigen Straßenverkehrsamt einreichen, da die Prüfungen erst abgelegt werden können, wenn der Führerscheinantrag vom Straßenverkehrsamt genehmigt worden ist. Die vollständigen Unterlagen reichen wir beim Straßenverkehrsamt ein, damit dem Fahrschüler keine Laufereien entstehen!
Hierfür sind folgende Unterlagen/Gebühren in unserer Fahrschule vorzulegen bzw. mitzubringen:
Unsere Fahrlehrer unterrichten in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus geben sie viele wertvolle Tipps und Informationen.
Der theoretische Grundstoff beinhaltet folgende Themen:
Für die Klasse B sind noch ZWEI Klassenspezifische Themen vorgesehen:
Der theoretische Zusatzstoff der Zweiradklassen setzt sich zusammen aus:
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Anhand der Ausbildungsdiagrammkarte, die der Fahrlehrer führt, gibt es
detaillierte Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Die persönlichen
Leistungen sind somit jederzeit zu erkennen und und evtl. Schwierigkeiten können gezielt beseitigt werden.
Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Wer bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1 ist, braucht nur 6 Sonderfahrten zu absolvieren.
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Für B 196 sind 10 Stunden á 45 Minuten vorgeschrieben,
wenn dieses nicht ausreicht um das Fahrzeug sicher zu beherschen, kommen weitere Fahrstunden hinzu.