Hier finden sie uns

Bürozeiten

 

Montag bis Donnerstag

15.30 - 18.30 Uhr

Freitag nach Vereinbarung

 

 

Theorieunterricht:

Dienstag und Donnerstag

18.30 - 20.00 Uhr 

Nach Terminvereinbarung

  

Fahrstunden individuell

nach Vereinbarung

Burgtor Fahrschule



seit dem 01.07.12

 

Am Neuhof 1

23558 Lübeck



Ecke Ziegelstraße ….. neben der Sparkasse

gegenüber des Burckhardt Gymnasiums!!

 

Telefon:                                     0451- 33035

Fax : 0451- 47978833

 

info@burgtor-fahrschule.de

 

Theorie & Praxis

Führerscheinantrag

 

Wer sich für unsere Fahrschule entschieden hat, muss schnell den Führerscheinantrag beim zuständigen Straßenverkehrsamt einreichen, da die Prüfungen erst abgelegt werden können, wenn der Führerscheinantrag vom Straßenverkehrsamt genehmigt worden ist. Die vollständigen Unterlagen reichen wir beim Straßenverkehrsamt ein, damit dem Fahrschüler keine Laufereien entstehen!


     Hierfür sind folgende Unterlagen/Gebühren in unserer Fahrschule vorzulegen                bzw. mitzubringen:

  • ein gültiger Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland (bei ausländischen Staatsbürgern eine Meldebestätigung desEinwohnermeldeamts)
  • ein Passbild
  • ein aktueller Sehtest
  • die Teilnahmebescheinigung an dem Kurs "ERSTE HLFE"
  • die Gebühren für den Führerscheinantrag (da diese bei jedem Straßenverkehrsamt unterschiedlich sind, bitte vorher in der Fahrschule erfragen)

Theoretischer Grundstoff

Unsere Fahrlehrer unterrichten in dem theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus geben sie viele wertvolle Tipps und Informationen.

 

Der theoretische Grundstoff beinhaltet folgende Themen:

  1. Persönliche Voraussetzungen
  2. Risikofaktor Mensch
  3. Rechtliche Rahmenbedingungen
  4. Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
  5. Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
  6. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  7. Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten
  8. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  9. Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern
  10. Ruhender Verkehr
  11. Verhalten in besonderen Situationen, Folgen bei Verstößen
  12. Sicherheit durch Weiterlernen

Für die Klasse B sind noch ZWEI Klassenspezifische Themen vorgesehen:

  1. Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung
  2. Fahren mit Solofahrzeugen und Zügen, umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen

Der theoretische Zusatzstoff der Zweiradklassen setzt sich zusammen aus:

  1. Fahrer / Beifahrer, Fahrzeuge
  2. Fahrtechnik und Fahrphysik
  3. Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
  4. Besondere Schwierigkeiten und Gefahren

Praktischer Unterricht

Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.

 

Anhand der Ausbildungsdiagrammkarte, die der Fahrlehrer führt, gibt es

detaillierte Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Die persönlichen

Leistungen sind somit jederzeit zu erkennen und und evtl. Schwierigkeiten können gezielt beseitigt werden.

 

Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.

 

Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Wer bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1 ist, braucht nur 6 Sonderfahrten zu absolvieren.

 

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

 

Für B 196 sind 10 Stunden á 45 Minuten vorgeschrieben,

wenn dieses nicht ausreicht um das Fahrzeug sicher zu beherschen, kommen weitere Fahrstunden hinzu. 

 

 

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